
Wie gehen Sie am besten vor?
Um eine logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine aktuelle logopädische Heilmittelverordnung, die ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig ist. Logopädie-Kosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ab 18 Jahren zahlen Sie eine gesetzlich vorgegebene Zuzahlung von 10 %, sofern Sie keinen Befreiungsausweis haben. Hinzu kommen 10 € Verordnungsgebühr.
Privat versicherte Patient*innen müssen sich vor Behandlungsbeginn informieren, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Logopädie-Kosten: Übernahme durch Krankenkassen
Eine logopädische Heilmittelverordnung bekommen Sie nach entsprechender Untersuchung in verschiedenen Praxen:
- Haus- oder Kinderarztpraxis
- Neurolog*in
- HNO-Praxis
- Phoniater*in
- Internist*in
- Kieferorthopäd*in oder Zahnarztpraxis
Danach vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, der innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss, um die Gültigkeitsdauer nicht zu überschreiten.
Wir führen gerne Hausbesuche durch, wenn diese vom ärztlich verordnet wurden.
Kosten für Sprechtherapie ohne medizinische Indikation werden leider nicht von den Krankenkassen übernommen.